Allgemeine Geschäftsbedingungen für Online-Werbeschaltungen auf www.top-diensleister-saar.de

 

  1. Geschäftstätigkeit

Die Firma CUP-Marketing und Promotion – Inhaber: Sascha Cloos (nachfolgend kurz CUP genannt) vermarktet Werbeflächen auf der Website www.top-dienstleister-saar.de. Erteilte und angenommene Aufträge erfüllt CUP im Auftrag des jeweiligen Werbekunden (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt).

 

  1. Werbeauftrag, Allgemeine Geschäftsbedingungen

2.1 „Werbeauftrag“ im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Schaltung eines Werbemittels oder mehrerer Werbemittel auf der Internetseite www.top-dienstleister-saar.de, zum Zwecke der Verbreitung.

2.2 Für alle gegenwärtigen und künftigen Werbeaufträge gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. CUP erkennt von seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers nicht an. Diese werden selbst dann nicht Vertragsbestandteil, wenn CUP ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

2.3 CUP ist berechtigt, seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. CUP wird seine Vertragspartner mindestens einen Monat vorher über die Änderung unterrichten. Die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich (per Post, Fax oder E-Mail) widerspricht.

 

  1. Werbemittel

3.1 Ein Werbemittel im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann aus einem oder mehreren genannten Elementen bestehen:

  • aus einem Bild und/oder Text,
  • aus Tonfolgen und/oder Bewegtbildern,
  • aus einer sensitiven Fläche, die bei Interaktion die Verbindung mittels einer vom Auftraggeber genannten Online-Adresse zu weiteren Daten herstellt, die im Bereich des Auftraggebers oder einem Dritten liegen (z.B. Link).

3.2 CUP behält sich vor, Werbemittel, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich zu machen.

3.3 Für die Schaltung von Werbemitteln kommen grundsätzlich nur die Formate in Frage, die in der jeweils gültigen Preisliste von CUP ausgewiesen sind. Sonderformate und Sonderwerbeformen sind nach Rücksprache und Prüfung durch CUP möglich.

 

  1. Vertragsabschluss

4.1 Der Werbeauftrag zwischen CUP und dem Auftraggeber kommt entweder durch eine schriftliche (per Post, Fax oder E-Mail) Auftragsbestätigung seitens CUP oder durch Erfüllung des Auftrags seitens CUP zustande. CUP hat das Recht, noch nicht bestätigte Aufträge auch ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

4.2 Vom Auftraggeber mündlich erteilte Aufträge und Änderungen bereits bestätigter Aufträge werden nur wirksam, wenn sie von CUP schriftlich bestätigt sind.

4.3 CUP akzeptiert Aufträge nur unter der Bedingung, dass der Inhalt des Werbemittels nicht gegen geltendes Recht verstößt und keine Rechte Dritter verletzt werden.

4.4 Soweit Werbeagenturen bzw. -mittler Aufträge erteilen, kommt der Werbeauftrag im Zweifel mit der Werbeagentur zustande, wenn nichts anderes schriftlich ausdrücklich vereinbart ist. Aufträge von Werbeagenturen bzw. -mittlern werden nur für namentlich benannte Werbungtreibende angenommen. CUP ist berechtigt, von der Werbeagentur bzw. dem -mittler einen Mandatsnachweis zu verlangen.

 

  1. Insertionszeitraum, Platzierung

5.1 Der Insertionszeitraum bestimmt sich individuell nach dem gebuchten Zeitraum (Festplatzierung) oder nach dem gebuchten Zeitraum.

5.2 Enthalten Aufträge Platzierungsvorgaben, gilt der Auftrag als verbindlich erteilt, auch wenn den Platzierungsvorgaben nicht entsprochen werden kann. Für angenommene Platzierungsvorgaben werden die tariflichen Sätze berechnet.

5.3 Werden mehrere Werbemittel für einen Werbeauftrag geliefert, lässt CUP diese standardmäßig rotieren, es sei denn der Auftraggeber hat einen Motivplan aufgegeben, wann welches Werbemittel zu schalten ist.

 

  1. Automatische Verlängerung von Branchenbucheinträgen:

Branchenbucheinträge verlängern sich immer wieder um den gebuchten Zeitraum, wenn diese nicht mindestens 3 Monate vor Ablauf von einer der beiden Parteien per E-Mail, per Post oder per Telefax gekündigt werden.

 

  1. Datenanlieferung

7.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die notwendigen Bestandteile der Werbemittel, die zur Veröffentlichung geliefert werden müssen, die technischen Spezifikationen, die Werbemittel erfüllen müssen, den Weg, auf dem Werbemittel eingereicht werden müssen, sowie den spätestmöglichen Zeitpunkt, zu dem Werbemittel geliefert werden müssen, zu beachten. Der Auftraggeber ist insbesondere verpflichtet, die Ziel-URL, mit der das Werbemittel über einen Link mit der Internetseite des Werbungtreibenden verknüpft wird, während der gesamten Insertionszeit eines Auftrags abrufbar zu halten. Sollte der Auftraggeber Störungen bei der Verlinkung des Werbemittels mit der Ziel-URL feststellen, wird der Auftraggeber CUP von diesen Störungen unverzüglich informieren.

7.2 Werbemittel sind in der Regel bis spätestens sieben Werktage vor Schaltungsbeginn anzuliefern. Die Anlieferung erfolgt an: info@top-dienstleister-saar.de. Der Auftraggeber trägt die Gefahr der Übermittlung zur Veröffentlichung bestimmter Werbemittel, insbesondere die Gefahr des Verlustes von Daten, es sei denn, der Datenverlust wurde durch Übermittlungsprobleme aus dem Risikobereich von CUP verursacht.

7.3 CUP übernimmt für gelieferte Werbemittel sowie weiteres Material keine Verantwortung und ist nicht verpflichtet, diese an den Auftraggeber zurückzuliefern. Die Pflicht von CUP zur Aufbewahrung eines Werbemittels endet drei Monate nach seiner letztmaligen Verbreitung.

7.4 Für ungeeignetes oder beschädigtes Material fordert CUP Ersatz an. Bei nicht ordnungsgemäßer Anlieferung, insbesondere verspäteter Anlieferung oder nachträglicher Änderung, übernimmt CUP keine Gewähr für die vereinbarte Verbreitung des Werbemittels.

7.5 Wenn der Werbeauftrag wegen nicht ordnungsgemäßer, insbesondere unvollständiger, verspäteter oder unterbliebener Werbemittelanlieferung nicht durchgeführt werden kann, ist der Auftraggeber verpflichtet, an CUP die vereinbarte Vergütung als Entschädigung zu zahlen.

 

  1. Stornierung eines Auftrags, Kündigung des Vertrages durch den Auftraggeber

8.1 Eine kostenfreie Stornierung ist nur bis spätestens fünf Werktage vor dem vereinbarten Schaltungstermin möglich. Die Stornierung muss schriftlich (per Post, Fax oder E-Mail) erfolgen. Bei einer kurzfristigeren Stornierung ist CUP berechtigt, bis zu 80% des Netto-Auftragswerts für das noch auszuliefernde Kampagnenvolumen zu berechnen. Daneben wird die Vergütung für bereits geschaltete Online-Werbung in Rechnung gestellt. Dabei wird der für das geringere Volumen geltende Rabattsatz zugrunde gelegt.

8.2 Kündigt der Auftraggeber den Werbeauftrag ohne wichtigen Grund (vgl. Paragraph 649 Satz 1 BGB), hat er die bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachten mangelfreien Leistungen zu vergüten. Ferner ist der Auftraggeber verpflichtet, an CUP eine pauschale Vergütung in Höhe von 10% des nicht ausgeführten Teils der Auftragssumme als Schadensersatz zu zahlen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass CUP kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines im Einzelfall ungewöhnlich hohen Schadens durch CUP ist nicht ausgeschlossen.

 

  1. Ablehnungsbefugnis, Sperrung

9.1 CUP ist berechtigt, Werbemittel, auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses, abzulehnen bzw. zu sperren, wenn deren Inhalt gegen Gesetze (wie urheber-, wettbewerbs-, presse-, strafrechtliche Bestimmungen) oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Inhalt vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder deren Veröffentlichung für CUP wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist.

9.2 CUP kann insbesondere ein bereits veröffentlichtes Werbemittel zurückziehen, wenn der Auftraggeber nachträglich Änderungen der Inhalte des Werbemittels selbst vornimmt oder die Daten nachträglich verändert werden, auf die durch einen Link verwiesen wird, und hierdurch die Voraussetzungen der Ziffer 8.1 erfüllt werden.

9.3 Eine Ablehnung bzw. Sperrung teilt CUP dem Auftraggeber unverzüglich mit. In einem solchen Fall ist der Auftraggeber berechtigt, CUP ein geändertes bzw. neues, den Anforderungen von CUP entsprechendes Werbemittel zur Verfügung zu stellen. Die hierdurch entstehenden Mehrkosten kann CUP dem Auftraggeber in Rechnung stellen.

9.4 Ist eine Ersatzschaltung gemäß Ziffer 8.3 nicht mehr möglich, behält CUP den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung. Hat der Auftraggeber die Ablehnung bzw. Sperrung nicht zu verantworten, kann der Auftraggeber von CUP (anteilige) Erstattung bereits geleisteter Zahlungen verlangen, vermindert um die bei CUP bereits entstandenen Kosten. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen. Hat der Auftraggeber im Falle von Satz 2 noch keine Zahlungen geleistet, ist der Auftraggeber verpflichtet, CUP die bereits entstandenen Kosten zu ersetzen.

 

  1. Rechtegewährleistung

10.1 Der Auftraggeber gewährleistet und sichert zu, dass er alle zur Schaltung des Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt, er insbesondere sämtliche erforderlichen Nutzungsrechte der Inhaber von Urheber-, Leistungs- schutz- und sonstigen Rechten an den von ihm gestellten Werbeunterlagen und -texten erworben hat und frei darüber verfügen kann.

10.2 Der Auftraggeber stellt CUP von allen Ansprüchen Dritter frei, die gegenüber CUP wegen der Verletzung urheber-, wettbewerbs-, presse-, strafrechtlicher oder sonstiger gesetzlicher Bestimmungen entstehen können. Ferner stellt der Auftraggeber CUP von den Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung frei. Der Auftraggeber ist verpflichtet, CUP nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen.

10.3 Der Auftraggeber überträgt CUP sämtliche für die Nutzung der Werbung in Online-Medien aller Art, einschließlich Internet, erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Bearbeitung, Entnahme aus einer Datenbank und zum Abruf, und zwar zeitlich, örtlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Werbeauftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen der Online-Medien.

 

  1. Gewährleistung von CUP

11.1 CUP gewährleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels. Dem Auftraggeber ist jedoch bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen.

11.2 Ein Fehler in der Darstellung des Werbemittels liegt insbesondere nicht vor, wenn die Beeinträchtigung hervorgerufen wird durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoftware und/oder Hardware (z.B. Browser), durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber, durch Rechnerausfall bei Dritten (z.B. anderen Providern), durch unvollständige und/ oder nicht aktualisierte Angebote auf so genannten Proxies (Zwischenspeichern) oder durch einen Ausfall des AdServers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert.

11.3 Bei einem Ausfall des AdServers über einen erheblichen Zeitraum (mehr als 10% der gebuchten Zeit) im Rahmen einer zeitgebundenen Festbuchung wird sich CUP bemühen, den Ausfall der Medialeistung nachzuliefern oder die Zeit der Insertion zu verlängern. Läuft dies den Interessen des Auftraggebers zuwider oder ist die Nachlieferung unmöglich, entfällt die Zahlungspflicht des Auftraggebers für den Zeitraum des Ausfalls. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

11.4 Bei ungenügender Wiedergabequalität des Werbemittels hat der Auftraggeber Anspruch auf eine einwandfreie Ersatzwerbung, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde. Lässt CUP eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzwerbung unmöglich, hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrags.

11.5 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Werbung unverzüglich nach dem Einstellen bzw. Erscheinen des Werbemittels auf der Website bzw. in weiteren elektronischen Werbeträgern zu prüfen und offenkundige Fehler spätestens innerhalb einer Woche ab Einstellung bzw. Erscheinen zu reklamieren. Erfolgt die Reklamation nicht rechtzeitig, entfallen die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers. Sind etwaige Mängel des Werbemittels nicht offenkundig, hat der Auftraggeber bei ungenügender Veröffentlichung keine Ansprüche. Gleiches gilt bei Fehlern in wiederholten Werbeschaltungen, wenn der Auftraggeber nicht vor Veröffentlichung der nächstfolgenden Werbeschaltung auf den Fehler hinweist.

11.6 Sollten Fehler bei der Ausführung eines Werbeauftrags entstehen, ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Bezahlung eines anderen Werbeauftrags zu verweigern.

 

  1. Leistungsstörungen

Fällt die Durchführung eines Werbeauftrags aus Gründen aus, die CUP nicht zu vertreten hat (etwa programmbedingt oder aus anderen technischen Gründen), insbesondere wegen Rechnerausfalls, höherer Gewalt, Streiks, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten (z.B. anderen Providern), Netzbetreibern oder Leistungsanbietern oder aus vergleichbaren Gründen, wird die Durchführung des Auftrags nach Möglichkeit nachgeholt. Bei Nachholung in angemessener und zumutbarer Zeit nach Beseitigung der Störung bleibt der Vergütungsanspruch von CUP bestehen. Sofern es sich um eine erhebliche Verschiebung handelt, wird CUP den Auftraggeber informieren.

 

  1. Haftung von CUP

13.1 CUP haftet nicht für die ununterbrochene Erreichbarkeit der Website, ebenso wenig dafür, dass durch die Schaltung der Werbung bestimmte Ergebnisse erzielt werden können.

13.2 Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind bei leichter Fahrlässigkeit von CUP, seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen. Dies gilt nicht für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften und für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; in diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.

13.3 Bei grober Fahrlässigkeit einfacher Erfüllungsgehilfen ist die Haftung gegenüber Unternehmern dem Umfang nach auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Dies gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

13.4 Die Haftung für Personenschäden und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

13.5 Soweit CUP zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat CUP den Auftraggeber so zu stellen, als ob der Vertrag nicht geschlossen worden wäre (negatives Interesse); Schadensersatz wegen Nichterfüllung ist ausgeschlossen.

 

  1. Preislisten

14.1 Für Werbeaufträge gelten die im Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils gültigen Preislisten von CUP, sofern einzelvertraglich nichts anderes vereinbart wurde.

14.2 CUP behält sich eine Änderung der Preise vor. Dies gilt nicht gegenüber Nichtunternehmern, wenn der von der Änderung betroffene Auftrag nicht Teil einer Rahmenvereinbarung ist und nicht später als vier Monate nach Vertragsschluss ausgeführt werden soll. Für von CUP bestätigte Aufträge sind Preisänderungen allerdings nur wirksam, wenn sie von CUP mindestens einen Monat vor Veröffentlichung des Werbemittels angekündigt werden. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht muss innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Erhalt der Mitteilung über die Preiserhöhung ausgeübt werden.

14.3 Werbeagenturen und sonstige Werbemittler sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit potentiellen Auftraggebern von CUP an die Preisliste von CUP zu halten.

14.4 Nachlässe bestimmen sich nach der jeweils gültigen Preisliste von CUP.

14.5 Die Kosten für die Herstellung von Grafiken sowie Werbemitteltexten sind in den Preisen nicht enthalten.

14.6 Alle in den Preislisten angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

 

  1. Rechnungen, Aufrechnung

15.1 Die Rechnungsstellung erfolgt zum Erscheinungstag der Werbung. Rechnungen sind, sofern schriftlich nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug auf ein von CUP angegebenes Konto zu leisten. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf die Gutschrift an. Der Abzug von Skonto bedarf einer gesonderten schriftlicher Vereinbarung.

15.2 Bei Erstkunden kann CUP grundsätzlich eine Vorauszahlung verlangen.

15.3 Gegenüber Forderungen von CUP ist die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts oder die Aufrechnung mit eigenen Forderungen nur zulässig, wenn die Ansprüche des Auftraggebers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

 

  1. Zahlungsverzug, Vorauszahlung

16.1 Bei Zahlungsverzug oder Stundung ist CUP berechtigt, Zinsen in Höhe von jährlich 8%-Punkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verlangen. Weist CUP im Falle des Verzuges einen höheren Schaden nach, ist CUP berechtigt, diesen geltend zu machen. Ferner kann CUP bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufen- den Werbeauftrags bis zur Zahlung zurückstellen und für restliche Schaltungen Vorauszahlung verlangen.

16.2 Objektiv begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers berechtigen CUP, auch während der Laufzeit des Werbeauftrages das weitere Erscheinen des Werbemittels bzw. das Erscheinen weiterer Werbemittel ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. In begründeten Fällen behält sich CUP das Recht vor Vorauskasse oder Sicherheitsleistung zu verlangen.

 

  1. Außerordentliche Kündigung durch CUP

CUP ist zur schriftlichen (per Post, Fax oder E-Mail) außerordentlichen Kündigung insbesondere dann berechtigt, wenn der Auftraggeber seiner Zahlungspflicht trotz zweimaliger Mahnung nicht nachgekommen ist, ein Insolvenzverfahren über sein Vermögen beantragt wird oder der Auftraggeber wiederholt gegen vertragliche Pflichten verstoßen hat. Im Fall der außerordentlichen Kündigung kann CUP mit sofortiger Wirkung die Schaltung des oder der Werbemittel absetzen.

 

  1. Datenschutz

Der Werbeauftrag wird unter Berücksichtigung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen durchgeführt, insbesondere wird hiermit auf § 33 BDSG hingewiesen.

 

  1. Abtretung von Ansprüchen

Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von CUP Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag an Dritte zu verkaufen, abzutreten oder sonst wie zu übertragen. CUP kann Rechte und Pflichten aus dem Vertrag jederzeit an einen Dritten abtreten oder übertragen. Der Auftraggeber erteilt dazu ausdrücklich seine Zustimmung.

 

  1. Sonstiges

20.1 Erfüllungsort ist der Sitz von CUP.

20.2 Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz von CUP, wobei CUP Ansprüche gegen den Auftraggeber auch an jedem anderen für diesen zuständigen Gericht geltend machen kann. Soweit Ansprüche von CUP nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nichtkaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nichtkaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz von CUP vereinbart, wenn der Vertrag schriftlich geschlossen wurde.

20.3 Für Vertragsabschlüsse mit CUP gilt ausschließlich deutsches Recht.

20.4 Änderungen oder Ergänzungen des Werbeauftrags einschließlich Nebenabreden bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.

20.5 Sollten einzelne Teile dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Die Vertragspartner sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die der beabsichtigten wirtschaftlichen Bedeutung der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt im Falle einer ausfüllungsbedürftigen Lücke.